Schulische Unterstützung



Pädagogische Unterstützung des Lernens

Wesentlich bei den pädagogischen Förderformen ist die den Lernenden angebotene allgemeine und intensivierte Förderung. Die wichtigsten Fördermaßnahmen sind Differenzierung des Unterrichts, individueller Stützunterricht, zeitweiser sonderpädagogischer Unterricht sowie der für den einzelnen Schüler bzw. die einzelne Schülerin zu erstellende eigene Lernplan, an dessen Erstellung sich neben dem Schüler bzw. der Schülerin die Sonderpädagogin, die Klassenleitung und die Eltern beteiligen.

In der Schule gibt es eine finnische und eine deutsche Sonderpädagogin mit jeweils breitgefächertem Fachgebiet. Die Lernenden arbeiten mit den Sonderpädagoginnen entweder in der Klasse oder außerhalb der Klasse individuell oder in Kleingruppen. Stützunterricht erhalten Lernende, die aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten beim Lernen haben. Er wird von der Stützunterrichtskoordinatorin organisiert.

Die Förderung des Lernens und Schulbesuchs sowie die Tätigkeit der Schülerbetreuung in den Klassen 1 bis 9 ist im Allgemeinen Teil des Lehrplans für den grundlegenden Unterricht  und im Dokument Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler/-innen an der DSH erläutert.

Grundschule Broschüre für Eltern

Sekundarstufe 1 Broschüre für Eltern

Elterninformation Sprachunterstützung


Deutschwerkstatt

In der Fachwerkstatt für Deutsch werden je nach individuellem Bedarf die Basiskompetenzen der deutschen Sprache aufgefrischt und vertieft. Auch in diesem Schuljahr gibt es Sprachwerkstätten für die Klassen der Mittelstufe. Auch Oberstufenschüler können nach Absprache teilnehmen.

Sehr oft liegen die Gründe für Schwierigkeiten in verschiedenen Fächern darin, dass es sprachliche Probleme in der deutschen Sprache gibt. In der Deutschwerkstatt wird vor allem Wortschatz erweitert und trainiert. Außerdem werden grundlegende Grammatikphänomene (z. B. Vergangenheitsformen der Verben) wiederholt und geübt und typische Fehlerschwerpunkte im Bereich Rechtschreibung und Grammatik bearbeitet. Dies erfolgt nach individuellem Bedarf in Absprache mit der jeweiligen Deutschlehrkraft.

Das Angebot der Fachwerkstatt ist eine erste Unterstützungsmaßnahme, bevor Stützunterricht erteilt wird. Wer also nicht zuerst die Fachwerkstatt besucht hat, bekommt keinen Stützunterricht. Davon ausgenommen sind die Lernenden, für die die Fachlehrkräfte oder die Sonderpädagoginnen ausdrücklich Stützunterricht empfehlen. Die Deutschlehrkräfte entscheiden, wer zur Fachwerkstatt kommen sollte, aber grundsätzlich ist sie offen für alle Interessierten aus den Klassen 7 bis 10. Bei zu großem Andrang entscheiden die Fachlehrkräfte, wer an der jeweiligen Fachwerkstatt teilnehmen darf. Die Teilnahme an der Fachwerkstatt ist in dem jeweiligen Zeitabschnitt verbindlich.

Die Zeitabschnitte für den Fachwerkstattunterricht sind jeweils etwa von Ferien zu Ferien.


Stützunterricht an der Deutschen Schule

Die Deutsche Schule organisiert für ihre Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Stützunterricht, der meistens außerhalb der regulären Schulzeit stattfindet. Der Stützunterricht wird entweder von der eigenen Lehrperson des Schülers bzw. der Schülerin oder von einer von der Deutschen Schule organisierten Stützlehrkraft erteilt. Der Stützunterricht ist für die Lernenden kostenlos. Der Stützunterricht ist nicht für das Erledigen von Hausaufgaben, zusätzliches Üben für eine Klausur oder für das Nacharbeiten des bereits behandelten Stoffs nach einer persönlichen Urlaubsreise vorgesehen. Die Fachlehrkraft schätzt den Bedarf an Stützunterricht zusammen mit dem Schüler bzw. der Schülerin und der Sonderpädagogin ein.

Stützunterricht kann zum Beispiel in folgenden Fällen erteilt werden:

  • fremdsprachige Lernende der Klassen 1 bis 9, die innerhalb der vergangenen sechs Jahre nach Finnland gezogen sind,
  • Lernende der Klassen 1 bis 9 mit Lernschwächen,
  • Lernende der Klassen 1 bis 9, die aus einem anderen Grund vorübergehend Unterstützung in einem Fach benötigen und die gefährdet sind, im Zeugnis eine schwache Note (5) zu bekommen.

Die Initiative zum Stützunterricht geht in erster Linie von der Fachlehrkraft aus, kann aber auch von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler bzw. der Schülerin ausgehen. Über den Bedarf an Stützunterricht wird mit einem Stützunterrichtsformular informiert, das ausgefüllt der Klassenleitung (schriftlich oder elektronisch) weitergegeben wird.

Der Stützunterricht wird möglichst zügig und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den betreffenden Lernenden und ihren Erziehungsberechtigten organisiert. Der Schüler bzw. die Schülerin ist verpflichtet, an dem für ihn/sie organisierten Stützunterricht teilzunehmen. Eine Stützunterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Ein Fehlen sollte – mit Ausnahme von Krankheitsfällen – mindestens einen Tag im Voraus direkt der Stützlehrkraft mitgeteilt werden. Alle Abwesenheiten müssen direkt der Stützlehrkraft mitgeteilt werden.