Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Wer bereits im innerdeutschen Schuldienst fest eingestellt ist und Berufserfahrung vorweisen kann, hat die Möglichkeit, sich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentrale stelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) (www.auslandsschulwesen.de) in Bonn zu bewerben. Voraussetzung für die Aufnahme in die Kartei ist Berufserfahrung und die Freistellung durch die zuständige Schulbehörde. Sie können gleichzeitig mit der Bewerbung in Bonn auch Kontakt mit der DSH aufnehmen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung werden Sie in Deutschland beurlaubt und arbeiten mit einem Dreijahresvertrag (Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich) bei uns.
Ortslehrkraft (OLK)
Wer eine abgeschlossene deutsche Lehrerausbildung für Grundschule oder Gymnasium und möglichst auch schon etwas Berufserfahrung hat, kann als Ortskraft, d.h. nach finnischen Arbeitsbedingungen, an der DSH arbeiten. Sie können sich direkt bei der DSH mit den üblichen Unterlagen bewerben. Sie können Ihre Bereitschaft, als Ortskraft zu arbeiten, gleichzeitig auch der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen mitteilen, auch parallel mit der Bewerbung als ADLK. Fest in Deutschland angestellte Lehrer*innen können sich für begrenzte Zeit vom Bundesland für die Arbeit als Ortslehrkraft an einer Auslandsschule ohne Bezüge beurlauben lassen. Im Unterschied zur ADLK werden Sie als Ortskraft direkt von der Schule bezahlt und das finnische Arbeitsrecht gilt für Sie. Wir beschäftigen auch finnischsprachige Lehrer*innen mit finnischer Ausbildung für den finnischsprachigen Teil des Unterrichts.
Lehrer-Ortskraft-Stellen werden in der Regel in den Monaten Januar bis April zum jeweils nächsten Schuljahr ausgeschrieben. Vertretungen werden je nach Bedarf – und mitunter kurzfristig – das ganze Jahr über ausgeschrieben. Bei Interesse an einer Mitarbeit an der Deutschen Schule Helsinki lohnt es sich also immer, auf unserer Seite vorbeizuschauen.
(Bundes-) Programmlehrkraft (BPLK)
Programmlehrkräfte werden bei uns nicht beschäftigt.
Praktikum, Zivildienst/freiwilliges soziales Jahr
Die Arbeitsbedingungen an einer zweisprachigen Auslandsschule sind deutlich anders als an innerdeutschen Schulen. Wir haben sehr viele Anfragen nach Praktikumsplätzen. Wir können Praktikanten weder bezahlen noch für die Wohnungsunterbringung sorgen, was von den Praktikanten in der Regel einen erheblichen organisatorischen Aufwand von Deutschland aus erfordert. Näheres bei den Informationen zum Praktikum an der DSH.
Ferner ist es möglich in der Verwaltung ein Praktikum zu absolvieren. Eine Minimumdauer von zwei Monaten wird erwünscht. Personen mit finnischem Pass können auch ihren Zivildienst an der Deutschen Schule Helsinki absolvieren. Zwecks Bewerbung und Interview bitte den Geschäftsführer anschreiben.
Auch ein Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) ist möglich. Die DSH bezieht ihre deutschen Freiwilligen ausschließlich über den Sozialen Friedensdienst Kassel e.V. Bewerbungen bitte direkt an den „Sozialer Friedensdienst Kassel e.V.“ richten.
Referendariat
Ein Referendariat ist an Auslandsschulen leider nicht möglich, da es vor Ort kein Studienseminar für die nötige Betreuung gibt.
Weiteres pädagogisches Personal
In begrenztem Umfang beschäftigen wir Erzieher, Erzieherinnen und Freizeitpädagogen bzw. Freizeitpädagoginnen in unserer Nachmittagsbetreuung und den assoziierten Vorschulen. Die Einstellung erfolgt nach finnischem Arbeitsrecht.